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Überprüfung Elektrischer Anlagen
Sind die elektrischen Anlagen Ihrer Immobilien noch sicher? Haben Sie in den letzten Jahren sichergestellt, dass Ihre Anlage mit den technischen Entwicklungen Schritt hält?
Stromschläge und Elektrobrände verursachen jährlich enorme Schäden und fordern im schlimmsten Fall sogar Todesopfer. Nur durch eine regelmäßige Überprüfung schützen Sie sich vor Regressansprüchen und Verlust des Versicherungsschutzes und Ihre Lieben oder Mieter vor bösen Überraschungen.
Die Haftung von Arbeitgeber, Vermieter oder Betreiber ist nur auszuschließen, wenn der Nachweis durch einen Überprüfungsbefund erbracht und dokumentiert werden kann.
Wie oft muss geprüft werden?
Bei jeder Errichtung, Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage muss eine Überprüfung erfolgen und ein Anlagenbuch angelegt werden.
Auch im laufenden Betrieb: Baustromverteiler oder Hauptverteiler, die einwandfreie Funktion des Fehlerstromschutzschalters (FI), Sichtprüfung auf Schäden usw.
Elektrische Anlagen von Endverbrauchern wie Wohnungen oder privaten Wohnhäuser unterliegen keiner gesetzlich wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Es wird aber empfohlen, zumindest alle 5 bis 10 Jahre eine Überprüfung durchzuführen.
Für Gewerbliche und industrielle Anlagen besteht eine gesetzliche Überprüfungspflicht!
Die Intervalle richten sich nach den Vorgaben der Gewerbebehörde und Elektroschutzverordnung. Diese sind in der Betriebsanlagengenehmigung festgehalten.