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Blitzschutz: Errichtung einer Blitzschutzanlage
Wer muss eine Blitzschutzanlage errichten?
Die Antwort ist recht einfach: Blitzschutzanlagen werden bei Bedarf von den österreichischen Behörden vorgeschrieben. Für Ihr persönliches Sicherheitsgefühl und zum Schutz Ihres Hab und Guts steht es Ihnen immer frei, sich für die Errichtung einer Blitzschutzanlage zu entscheiden.
Öffentliche Gebäude: Sind (fast) immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes gemäß Baubescheid.
Firmengebäude: Sind immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach Vorgaben der Elektroschutzverordnung, Bauordnung, Gewerbeordnung oder Anordnung des Arbeitsinspektorats durch Bescheid.
Privathäuser: Errichtung einer Blitzschutzanlage empfohlen, je nach Vorschreibung der zuständigen Baubehörde durch Baubescheid.
Landwirtschaften: Sind (fast) immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach OIB- Richtlinien (Bauordnung bzw. Baubescheid) des jeweiligen Bundeslandes oder auch aufgrund von Vorgaben durch den Gebäudeversicherer.
Explosionsgefährdete Gebäude: Aufgrund des erhöhten Risikos sind gemäß VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären) immer geeignete Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen auszuführen. Dazu gehören auch Kläranlagen!
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